Wussten Sie schon,
dass das BAS
auch den Transformationsfonds verwaltet?

Transformationsfonds

Die Transformation der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über den Transformationsfonds gefördert. Das BAS hat die Verwaltung des Transformationsfonds übernommen und prüft Förderanträge, die die Länder für Transformationsvorhaben stellen. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform, die eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Versorgungsqualität sicherstellen soll. Der Bundesanteil in Höhe von bis zu 29 Milliarden Euro wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Das BAS hat ein Onlineportal eingerichtet, über das die Länder ihre Anträge stellen können.

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 beschloss der Gesetzgeber eine umfassende Krankenhausreform mit dem Ziel, die Behandlungsqualität zu verbessern, die flächendeckenden medizinischen Versorgung sicherzustellen, die Effizienz in der Krankenhausversorgung zu steigern und Bürokratie zu reduzieren. Diese Regelungen werden durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) novelliert. Beim BAS wurde der Transformationsfonds eingerichtet, aus dem Vorhaben gefördert werden, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland im Sinne der Reform angepasst werden. So haben die Länder die Möglichkeit, Prozesse zur Transformation der Krankenhauslandschaft zielgenau zu unterstützen.


Mit dem Transformationsfonds wird in den Jahren 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die förderungsfähigen Vorhaben der Krankenhäuser bereitgestellt. Hierzu stellt der Bund Mittel in Höhe von 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder, ggf. gemeinsam mit den Krankenhausträgern, in den Jahren 2026 bis 2029 mit mindestens 30 Prozent und in den Jahren 2030 bis 2035 mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen.  
 

Gefördert werden Vorhaben zur
 

  • standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
  • Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden,
  • Bildung interoperabler telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie,
  • Bildung bzw. Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen,
  • Bildung bzw. Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden (mit mindestens zwei Krankenhäusern), insbesondere durch Standortzusammenlegungen,
  • Bildung integrierter Notfallstrukturen,
  • Schließung von Krankenhausstandorten bzw. Teilen davon in Gebieten mit einer hohen Dichte an Krankenhäusern bzw. Krankenhausbetten,
  • Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten.

     

Die Krankenhausträger melden gegenüber den zuständigen Landesministerien Vorhaben an, die aus dem Transformationsfonds gefördert werden sollen. Das jeweilige Land entscheidet dann, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll und stellt entsprechende Anträge über das vom BAS eingerichtete elektronische Verwaltungsportal. Anträge beim BAS können ausschließlich von den Ländern gestellt werden.


Das BAS prüft die eingegangenen Anträge der Länder und weist die Mittel bis zu der Höhe zu, die dem jeweiligen Land nach dem Königsteiner Schlüssel zustehen. Das BAS veröffentlicht die Höhe dieser Beträge für jedes Jahr bis zum 31. März des vorhergehenden Jahres auf dieser Themenseite. Für die Durchführung des Förderverfahrens wird das BAS zudem eine Förderrichtlinie erlassen, die ebenfalls auf dieser Themenseite veröffentlicht wird.


Weitere Aufgaben, die das BAS im Zusammenhang mit dem Förderverfahren wahrnimmt, sind die Durchführung des Zahlungsverkehrs, die Rechnungslegung sowie die Rückforderung bewilligter Fördermittel, sofern die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht mehr erfüllt werden.